Fragen nach der Anmeldung
Warum brauche ich einen Barcode?
- Alle größeren Outlets für digitale Musik verlangen, dass Ihr Album einen Barcode hat.
- Weitere Informationen über den UPC-Barcode finden Sie hier: cdbaby.net/barcode
- Er muss nicht auf Ihrem CD-Cover erscheinen. Er muss sich lediglich in unserem Computer befinden, damit wir ihn diesen Unternehmen mitteilen können.
- Wenn Sie bereits einen Barcode haben, aber von uns in einer E-Mail darum gebeten wurden, ihn mitzuteilen, liegt das daran, dass Sie ihn noch nicht in unseren Computer eingegeben haben. Gehen Sie in einem solchen Fall zu bei Ihrem Konto anmelden, und klicken Sie auf [ALBUM-INFO BEARBEITEN] neben Ihrer CD. Bearbeiten Sie anschließend „OPTIONAL“ am Ende der Liste.
Was IST ein Cover-Song? („JA“ im Menü)
- Ein Cover-Song ist die Aufnahme eines Songs, den Sie nicht selbst geschrieben haben
... der aber zuvor in den USA veröffentlicht wurde
... mit der Zustimmung des Besitzers des Copyright (Songschreiber/Verleger) - Beispiele: Sie nehmen Ihre Version eines Songs von Bob Dylan oder Cole Porter auf.
- Ein Song, für den Sie den Verleger (den Inhaber des Copyright) bezahlen müssen, um Kopien davon zu erstellen.
Was ist KEIN Cover-Song? („NEIN“ im Menü)
- En Song, den Sie geschrieben haben.
- Ein Song, den Sie mit jemandem zusammen geschrieben haben.
- Ein Song, für den Sie von jemandem die Genehmigung erhalten haben, ihn aufzunehmen und zu veröffentlichen, der jedoch *nie* zuvor aufgenommen und veröffentlicht worden ist.
- Ein alter Song, der heute öffentliches Gut ist (wie klassische Musik oder Lieder die vor 1900 entstanden).
- Ein alter überlieferter Song (wie Ave Maria oder Amazing Grace)
- Ein Song, für den Sie Nichts bezahlen müssen, um Kopien davon zu erstellen.
HINWEIS: Wenn es sich um einen Cover-Song handelt, ist der Hinweis auf den VERLEGER sehr WICHTIG!
Was heißt „VERLEGER“?
- Der Verleger ist der Besitzer des Copyright für einen Song.
- (Für den Song, nicht für die Aufnahme. Nur für Text und Musik. Melodie, Harmonie, Textstrophen).
- Wenn Sie selbst oder ein ihnen bekannter Songwriter niemals ihre Veröffentlichungsrechte an einen Verleger abgetreten haben, dann sind Sie oder der Songwriter der Verleger.
- Bringen Sie das, was wir hier sagen, nicht mit einem Verleger von Noten oder einem CD-Hersteller durcheinander. Das hat damit gar nichts zu tun. In diesem Fall bedeutet „Verleger“ lediglich „Copyright-Inhaber des Songs an sich“.
Warum sagen Sie, dass ASCAP, BMI oder Harry Fox nicht der Verleger sind?
- ASCAP, BMI, SESAC, Harry Fox, SOCAN - sind keine Verleger!
- ASCAP, BMI und SESAC sind drei amerikanische Unternehmen, die Rundfunkgebühren („Ausstrahlungsrechte“) für Songwriter kassieren, damit diese für ihre Musik bezahlt werden, die im Radio oder im Fernsehen ausgestrahlt wird.
- Wir müssen nicht wissen, ob ein Song zu ASCAP oder BMI gehört. Das spielt hier keine Rolle.
Wie finde ich den Verleger heraus?
- In der Regel wird er auf dem Album der Originalfassung (oder der Cover-Version) des Songs aufgeführt.
- Beispiel: Gehen Sie zu ascap.com und geben Sie „Purple Rain“ in das Suchfeld ein (ohne Anführungszeichen). Aktivieren Sie anschließend das Kontrollkästchen „Titel“, und klicken Sie dann auf [search]
- Der Song „Purple Rain“ aus unserem Beispiel hat zwei Co-Verleger: Controversy Music c/o Universal Music Publishing Group und W B Music Corp c/o Warner Bros Inc.
HINWEIS: Wir zwingen Sie in Ihrem eigenen Interesse dazu, dies herauszufinden!
- Wir MÜSSEN in dieser Hinsicht gar nicht so streng sein.
- In dem Vertrag, den Sie unterschrieben haben, steht, dass Sie all das bereits erledigt haben UND dass Sie die Genehmigung des Verlegers erhalten haben!
- ... aber wir haben festgestellt, dass viele Leute nicht vorher die Genehmigung eingeholt haben. Wir wollen Ihnen also nur dabei helfen, sich Probleme zu ersparen.
- Die Copyright-Polizei wird wahrscheinlich nicht Ihre Wohnungstür aufbrechen und Sie davon abhalten, eine CD zu brennen, auf der Sie „Purple Rain“ singen. Die wird Sie viel einfacher finden und verklagen, wenn Sie Ihre Version von „Purple Rain“ veröffentlicht haben, ohne Controversy Music c/o Universal Music Publishing Group und W B Music Corp c/o Warner Bros Inc. benachrichtigt zu haben und Ihre 9,1 Cent pro verkaufter Kopie zu bezahlen.










