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Wie man legal Downloads von Cover-Songs verkauft

Beachten Sie bitte, dass die folgenden Ausführungen keine offizielle Rechtsberatung sind, sondern sich NUR auf die USA beziehen. Wir sind keine Rechtanwälte, und Sie sollten vor dem Abschluss von Verträgen, wie etwa über Lizenzen, Ihren Rechtsberater befragen.

Wenn Sie eine Cover-Version von einem Song eines anderen Künstlers aufgenommen haben und diese Aufnahme über das Internet anbieten wollen, gelten die folgenden Hinweise.

Sie müssen diese Schritte einhalten, BEVOR Sie Ihre Aufnahme für den Vertrieb an die Öffentlichkeit zur Verfügung stellen!

Wenn Sie eine Cover-Version eines Songs aufnehmen (d.h. Ihre Interpretation eines Songs, die in den USA mit der Zustimmung des Copyright-Inhabers veröffentlicht wurde), haben Sie gesetzlich das Recht, Ihre Aufnahme kommerziell zu veröffentlichen und der Inhaber des Copyright kann Ihnen das nicht verbieten.

Das Urheberrechtsgesetz sieht eine so genannte Compulsory Licence oder „Zwangslizen“ für Downloads und CD-Verkäufe vor. Das bedeutet, dass Sie Ihre Aufnahme des betreffenden Songs auf einer CD oder über das Internet vertreiben dürfen, wenn Sie die folgenden vom Gesetz vorgesehenen Schritte eingehalten haben. Diese Zwangslizenz steht nur für Verkäufe in den USA zur Verfügung. Andere Verwendungen der Master-Aufnahme wie etwa Streaming, bedingte Downloads oder Ähnliches unterliegen nicht der Zwangslizenz. Für diese Fälle muss vom Verleger eine separate Lizenz eingeholt werden.

Im Folgenden wird das Verfahren erläutert, mit dem Privatpersonen eine Zwangslizenz für den digitalen Vertrieb von Cover-Songs über das Internet an Endverbraucher in den USA einholen können.

Den Copyright-Inhaber ermitteln - den Verleger

Der erste Schritt besteht darin, den/die Copyright-Inhaber des Songs zu ermitteln, den Verleger.

Die einfachste Möglichkeit dies zu tun, besteht darin, unter folgenden Adressen die Datenbank von Songwritern/Verlegern zu durchsuchen:

Denken Sie daran, dass der Inhaber dieser Rechte in der Regel ein Verleger ist und dass der Inhaber der Rechte an dem Song nicht mit dem Inhaber der Rechte an einer bestimmten Aufnahme des Songs identisch ist. Das bedeutet mit anderen Worten, Platten-Labels sind fast nie die Inhaber des Copyright einer musikalischen Komposition - sie besitzen in der Regel nur die Tonaufnahmen. Sie sollten nach dem Namen des Verlegers (oder in einigen Fällen nach einer Person) suchen.

Achten Sie darauf, dass Sie den richtigen Song angeben, da es viele Songs mit demselben Namen gibt. Wenn Sie den Inhaber der Rechte auf diesen Websites nicht auffinden können, durchsuchen Sie online die Archive des Copyright Office.

Wenn Sie den/die Copyright-Inhaber nach sorgfältiger Suche nicht ermitteln konnten, können Sie ein Schreiben an das Copyright Office senden und eine geringe Bearbeitungsgebühr von zurzeit 12,00 $ bezahlen. Wenn Sie ein solches Schreiben schicken wollen, finden Sie die genaue Adresse und die aktuelle Höhe der Gebühr auf der Website des Copyright Office.

Anweisungen, wie Sie dies tun, sind im „Circular 73“ des U.S. Copyright Office unter folgendem Link in einer PDF-Datei enthalten: copyright.gov/circs/circ73.pdf . WIR EMPFEHLEN NACHDRÜCKLICH, DASS SIE SICH DIESE DATEI HERUNTERLADEN UND SIE LESEN, da sie die wesentlichen Punkte dieses Artikels enthält.

Senden Sie eine Absichtserklärung, die GENAU wie folgt auszusehen hat:

Sie müssen 30 Tage, bevor Sie mit dem Vertrieb beginnen, ein Schreiben für jeden Song schicken, für den Sie eine Zwangslizenz einholen wollen. Das Schreiben muss per Einschreiben verschickt werden und folgende Informationen enthalten:

  1. einen klaren Betreff, der lautet: „Notice of Intention to Obtain a Compulsory License for Making and Distributing Phonorecords
  2. Ihren vollständigen Namen
  3. alle fiktiven/angenommenen Namen (Bühnenname, Bandname), die Sie verwenden
  4. die Namen aller Personen, die zu 25% oder mehr am Vertrieb des Songs beteiligt sind (Bandmitglieder, wenn Sie die Erträge aufteilen)
  5. Ihr Geschäftsjahr (in der Regel 1. Januar bis 31. Dezember)
  6. Ihre Aufenthaltsadresse, Briefkastenadressen werden nicht akzeptiert, es sei denn, dies ist die einzige Möglichkeit für Adressen in Ihrer geografischen Region
  7. den Titel des Songs
  8. Name/n des/der Autors/Autoren dieses Songs
  9. die geplante Vertriebsform (eine über das Internet vertriebene Musik wird als „Digital Phonorecord Delivery “ (DPD) bezeichnet)
  10. das geplante erste Datum des Vertriebs
  11. den Namen des Künstlers/der Band, die das Cover interpretiert
  12. Ihre Unterschrift.

Wenn mehr als ein Verleger aufgeführt ist, reicht es aus, einen von Ihnen anzuschreiben, um die Zwangslizenz einzuholen. Wenn jedoch einer der Copyright-Inhaber nicht aus den USA stammt, empfiehlt es sich, eine Benachrichtigung an alle Copyright-Inhaber zu schicken.

Schicken Sie Lizenzabrechnungen und zahlen Sie Lizenzgebühren

Wenn Sie beginnen, den Song über das Internet zu vertreiben, müssen Sie bis spätestens zum 20. jedes Monats eine Lizenzabrechnung schicken und die Lizenzgebühren bezahlen.

Die monatliche Lizenzabrechnung muss per Einschreiben verschickt werden und Folgendes enthalten:

  1. einen klaren Betreff, der lautet: „Monthly Statement of Account Under Compulsory License for Making and Distributing Phonorecords
  2. den Zeitraum (Monat und Jahr), auf den sich die Abrechnung bezieht
  3. Ihren vollständigen Namen
  4. alle fiktiven/angenommenen Namen (Bühnenname, Bandname), die Sie verwenden
  5. die Namen aller Personen, die zu 25% oder mehr am Vertrieb des Songs beteiligt sind (Bandmitglieder, wenn Sie die Erträge aufteilen)
  6. Ihre Aufenthaltsadresse, Briefkastenadressen werden nicht akzeptiert, es sei denn, dies ist die einzige Möglichkeit für Adressen in Ihrer geografischen Region
  7. den Titel des Songs
  8. Name/n des/der Autors/Autoren dieses Songs
  9. den Namen des Künstlers/der Band, die das Cover interpretiert
  10. die Spieldauer (Länge) Ihrer Aufnahme des Songs (Minuten:Sekunden)
  11. die Anzahl von DPDs, d.h. wie oft Ihre Aufnahme heruntergeladen wurde
  12. die Anzahl von DPDs, die auf Grund eines Übertragungsfehlers nicht gesendet wurden
  13. die Anzahl der DPDs, die erneut übertragen wurden, um eine unvollständige/fehlgeschlagene Übertragung zu vervollständigen/ersetzen
  14. die insgesamt fälligen Lizenzgebühren (Anzahl von DPDs ohne die nicht korrekt zugestellten, multipliziert mit dem gesetzlichen Satz für die Lizenzgebühren (sie weiter unten))
  15. die folgende Aussage: „Ich bestätige, dass ich diesen monatlichen Auszug geprüft habe und dass alle Angaben hierin nach meinem besten Wissen und Gewissen der Wahrheit entsprechen und vollständig sind und in gutem Glauben gemacht werden”.
  16. Ihre Unterschrift

Sie müssen außerdem am Ende jedes Kalenderjahres eine Jahresabrechnung schicken , die im Wesentlichen mit den monatlichen Abrechnungen identisch ist, die aber aber von einem anerkannten Wirtschaftsprüfer zertifiziert ist.

Gesetzliche Lizenztarife

Die aktuellen (2006) gesetzlichen Lizenztarif beträgt 9,1 Cent pro verkaufter Kopie, wenn die Spieldauert des Songs kürzer als fünf Minuten ist.

Wenn die Spieldauer des Songs länger als fünf Minuten ist, beläuft sich der Tarif auf 1,75 Cent pro Minute, aufgerundet auf die nächste volle Minute.

Beim Copyright Office können die aktuellsten Informationen über die gesetzlichen Lizenztarife eingesehen werden. Sie stehen unter folgendem Link zur Verfügung: http://www.copyright.gov/carp/m200a.html

WICHTIGE Hinweise:

Der Verleger kann Ihnen mitteilen, dass er nicht mit Zwangslizenzen arbeiten will, und Sie bitten, sich mit der Harry Fox Agency in Verbindung zu setzen. Obwohl die Harry Fox Agency mechanische Lizenzen für DPDs für die meisten Verleger betreuen kann, müssen Sie immer noch eine Zwangslizenz einholen, indem Sie die oben aufgeführten Anweisungen befolgen.

Denken Sie daran, dass das Gesetz auf Ihrer Seite ist. Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine Zwangslizenz. Sie haben eine Genehmigung - (eine Zwangslizenz) - sobald Sie die oben erwähnte Benachrichtigung an den betreffenden Verleger senden.

Solange Ihre Mitteilung die Anforderungen von Copyright Section 115 (oben erwähnt) erfüllt, hat der Verleger nichts anderes zu tun als die Zahlung der Lizenzgebühren entgegen zu nehmen. Sie müssen keine Antwort von ihm abwarten.

Weitere Hinweise:

Sie können für Sie günstigere Konditionen aushandeln, entweder in Form von geringeren Lizenztarifen oder von weniger häufigen Abrechnungen. Wenn Bedingungen ausgehandelt werden, die vom Standard in Section 116 abweichen, wird vom Verleger oder von der Harry Fox Agency eine mechanische Lizenz ausgestellt.

Wenn Sie physische Kopien eines Cover-Songs vertreiben wollen (z.B. CDs), müssen Sie eine ähnliche Zwangslizenz einholen, die für die meisten Songs über die Harry Fox Agency unter harryfox.com beschafft werden kann. Wenn Sie planen, zwischen 500 und 2500 physische Kopien zu vertreiben, können Sie online unter songfile.com eine Zwangslizenz von der Harry Fox Agency erhalten.

Weitere Informationen über Zwangslizenzen für alle Formen der Distribution erhalten Sie auf der Website des Copyright Office unter copyright.gov oder von Ihrem Rechtsanwalt.

Hilfreiche Veröffentlichungen, die beim Copyright Office zur Verfügung stehen, gehören Circular 73 (Compulsory License for Making and Distributing Phonographs), Circular 75 (The Licensing Division of the Copyright Office) und M-200 (Checklisten für Section 115 von Title 17).

Wenn Sie einen Cover-Song ohne Zwangslizenz oder einen Vertrag mit dem Copyright-Inhaber vertrieben haben, können Sie für diese Aufnahme keine Zwangslizenz mehr bekommen (!) und können wegen Urheberrechtsverletzung zivil- oder strafrechtlich belangt werden.

Achten Sie darauf, dass Sie alle Schritte genau wie oben beschrieben ausführen, um sich gesetzeskonform zu verhalten.

Laden Sie sich folgende Dateien herunter und drucken/speichern Sie sie:

Diese und andere Dokumente stehen auf der Website des US Copyright Office zur Verfügung unter: copyright.gov

Fachleute, die Ihnen helfen können:

Da es sich bei diesem Bereich der Musik um Geschäft und Recht handelt (nicht um Kunst), kann keiner der unten aufgeführten Fachleute kostenlose Unterstützung anbieten, aber alle bieten ihren Rat zu musikerfreundlichen Honoraren an, um Sie in diesem Bereich zu unterstützen.